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FINANZIEREN der Maßnahmen |
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FINANZIEREN der Maßnahmen
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Finanzierung oben dargesteller Maßnahmen durch Energie-Einspargewinne
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Energiebedarf |
Preis/Energie |
Energie-kosten |
Energiekosten- |
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Einsparung |
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= Kredit-Annuität |
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kWh/Jahr |
€/kWh |
€/Jahr |
€/Jahr |
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IST-ZUSTAND - lfd. Jahr
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30.190 |
0,0650 |
1.962,35 |
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| PLANUNGS-Stand |
5.400 |
0,1700 |
918,00 |
1.044,35 |
Faktor Strom zu Gas - 0,170/0,065 = 2,615
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| MÖGLICHE KREDITSUMME |
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15.085,91 |
KfW-Effizienz-Kredit, 2,85% eff. Zins, 20 Jahre
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KfW-Förderung: Sanierung von eigen genutztem Eigentums zum KfW-Effizienzhaus 100/70, Programme 151 und 430
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| KfW-Förderung "Kreditvariante" |
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KfW-Förderung "Zuschussvariante" |
| Programm |
Darlehen |
Tilgungszuschuss |
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Programm |
Zuschuss |
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| Energieeffizient Sanieren - Kredit - KfW-Prg. 151 |
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Energieeffizient Sanieren - Zuschuss - KfW-Programm 430 |
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| Energieeffizient Sanieren KfW-Effizienzhaus (151) |
Zinsverbilligtes Darlehen i.H.v. 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten, max. 75.000 € pro Wohneinheit |
12,5% |
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Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430) |
17,5% der förderfähigen Kosten, max. 13.125 € pro Wohneinheit |
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| KfW-Effiz.H.55 |
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| 10,0% |
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15,0% der förderfähigen Kosten, max. 11.250 € pro Wohneinheit |
| KfW-Effiz.H.70 |
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| 7,5% |
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12,5% der förderfähigen Kosten, max. 9.375 € pro Wohneinheit |
| KfW-Effiz.H.85 |
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| 5,0% |
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10,0% der förderfähigen Kosten, max. 7.500 € pro Wohneinheit |
| KfW-Effiz.H.100 |
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| 2,5% |
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7,5% der förderfähigen Kosten, max. 5.625 € pro Wohneinheit |
| KfW-Effiz.H.115 |
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Neue Förderkonditionen bei der Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm in Kraft. (MAP)
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| 15. März 2011 |
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Wärmepumpen
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Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finden Sie nebenstehend unter der Rubrik „Weiterführende Dokumente“.
Bitte beachten Sie, dass einige der Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.
Hinweis (Kumulierungsverbot) NEU:
Eine Förderung des BAFA ist nicht mit einer Förderung für diesselbe Maßnahme aus den KfW- Programmen „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 151 und 430), „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218) und „Sozial Investieren- Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157) kumulierbar.
Zusätzlich ist ein Kumulierungsverbot der KfW-Förderbank für das Förderprogramm 152 vorgesehen. Damit werden auch im Rahmen des Programms 152 ("Energieeffizient Sanieren -Einzelmaßnahmen") finanzierte Anlagen nicht durch das BAFA gefördert.
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- Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindesjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.
- Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen im Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.
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