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U-Richtwerte für KfW 70: Dach 0,16, Außenwände 0,16, Bodenplatte 0,20, Fenster 0,80
EnEV 2009-2012 U-Richtwerte PDF Drucken E-Mail

Aktualisiert:  11. Januar 2010/3. Nov. 2010

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Die Problematik "Energieausweis" wird von uns grundsätzlich neu bearbeitet, denn so viel Schindluder mit einer staatlichen Vorgabe zu treiben und Nichtwissende in die Fragwürdigkeit zu schicken, nur um sehr schnelles Geld sehr einfach zu machen, habe ich noch nicht beobachtet.

Axel B. Meier
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Die Bearbeitung dieses Themas benötigt ihre Zeit. Aus diesem Grund sind die nachfolgenden Ausführungen nur ein Vorspann und erheben keinen Anspruch

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Ein Baustein von vielen auf dem Weg zu einem Energieausweis auf Grund eines möglichen Energiebedarfs, also eines Bedarfs eines sich in der Plaungsphase oder in der Bauphase befindlichen Gebäudes, sind die Referenzwerte der Gebäudehülle, also die Wärmedurchganswerte, oder kurz die U-Werte.

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Referenzwerte Gebäude / Wärmedurchgangs-, U-Werte

Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmeverlusts

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EnEV 2009 EnEV 2009 Passivhaus EnEV 2012/15


U=xW/(m2K) U=xW/(m2K)
U=xW/(m2K)
W/m2K




Qp=40kWh/m2a**



von - bis*











Dach, Dachteile 0,20 0,15 - 0,25 <0,15 0,10 - 0,20 Freistehende Wohngebäude





mit AN < 350,0 m2
0,40
Geschossdecke



mit AN > 350,0 m2
0,50
Außenwand 0,28 0,15 - 0,30 <0,15 0,10 - 0,25

gegen Außenluft




einseitig angebautes
0,45





Wohngebäude
Außenwand





gegen Erdreich 0,35 0,20 - 0,30 0,16 0,10 - 0,25 alle anderen 0,65
Bodenplatte



Wohngebäude







Türen



Erweiterungen, Ausbauten
0,65
Fenster 1,30 1,00 - 1,40 <0,80 0,70 - 1,20 von Wohngebäuden §9 Abs. 6
Fenstertüren





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* entsprechend der Bandbreite der Werte aufgrund unterschiedlicher Anlagentechniken

** Die EnEV 2012/15 gehen von einem Isolierstandard eines Gebäudes aus, das man heute unter einem KfW40-Haus versteht

Quelle: BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner, Bundes-ministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung

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Sie dürfen aber jetzt nicht der Vorstellung unterliegen, dass wenn Sie obige U-Werte einhalten, Sie tatsächlich ein Gebäude für z.B. KfW40 konzipiert haben. Der EnEV-Energieausweis, den Sie bei Förderungswunsch der BAFA vorlegen müssen, ist nach den festen Randbedingungen EnEV auszuweisen, während Sie u.U. den Wärmebedarf, die Heizlast und somit die Kennwerte nach individuellen Bedingungen, nach Ihrer persönlichen Situation erstellt haben bzw. erstellt haben lassen. Die Werte nach EnEV liegen sehr oft deutlich unter den Werten nach individuellen Vorgaben.
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Nachfolgend die "Neuen Förderstufen nach EnEV 2009.
PDF-Datei 10.09.01 KfW Neue Förderstufen EnEV 2009 (29.81 kB)

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