Mit Energieeffizienz die Umwelt schonen und Geld sparen!

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Die Menüpunkte

  • "BAFA Gesetze und Richtlinien" und "KfW Förder-programme"

sind in einer Beitrags-Liste dargestellt. Die einzelnen Beiträge können Sie über den Pfad, der auf jeder Seite oben links dargestellt ist, erreichen,  indem Sie wieder den Menüpunkt BAFA oder KfW anklicken.
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Der Gesetzgeber unterteilt die Förderungen in:

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  • in die Bereitstellung von Fördermittel, also finanzielle Leistungen in Bargeldform und

  • in Kredite mit sehr günstigen Zinsen und variablen Tilgungsformen (Ratenzahlungsformen)



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Vorab diese aktuelle Information der BAFA (Aug. 2010):


"Konzentration auf Bestandsgebäude" bei der Förde-rung!!

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In Zukunft können keine Anlagen mehr gefördert werden, wenn sie in Neubauten errichtet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage zur Erfüllung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz errichtet wurde. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden.

Für Wärmepumpen gelten höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen

  • Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen
  • Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser / Wasser-Wärmepumpen sowie Sole / Wasser-Wärmepumpen
  • Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen

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Sie, liebe Webbesucher, haben natürlich das größte Interesse an den finanziellen Leistungen, den Bargeld-Leistungen, um die Belastung Ihrer eigenen Mittel zu reduzieren, zu minimieren.

 

 

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Wir schlagen Ihnen noch eine andere Betrachtungsweise vor: Wenn Sie ein beschränktes Budget, einen beschränkten Eigenkapital-Rahmen haben, sollten Sie Ihr eigenes Budget nicht überstrapazieren und für den Fall der Fälle, also für ein unerwartetes Ereignis Ihr Eigenkapital zur Verfügung haben.

Bei dieser Strategie schlagen wir Ihnen vor, die Investition in ein Heiz-System fremd zu finanzieren, z.B. durch die KfW. Die Investition in ein wesentlich effizienteres HEIZ-System sollte sehr viel Geld für Energiekosten frei setzen.

Die Energiekosten-Einsparung können Sie

 

  • voll und ganz in die Amortisation, die Refinanzierung Ihrer Investition fließen lassen. Nach relativ kurzer Zeit ist die Investition refinanziert und ab diesem Zeitpunkt kommen Sie in den Genuss der vollen Energiekosten-Einsparungen, oder wie wir das bezeichnen: Sie können über den vollen Energiekosten-Einspargewinn verfügen. Nach ca. 7 Jahen tritt dieser Fall ein.
  • oder Sie teilen den Energiekosten-Einspargewinn ca. zur die Häfte für Zinsen und Tilgung und der andere Teil steht Ihnen für andere Ausgaben zur Verfügung.. Diese Situation, wenn diese für Sie vorteilhaft erscheint, besteht dann Richtung 16 bis 18 Jahre.

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Die nachfolgenden Links geben Hinweise auf möglicherweise "Ihre" Förder- und/oder Kreditfinanzierungs-Vorteile.

Nachdem wir das Ziel des KfW-Effizienzhauses 70 erreicht haben, gilt folgende Finanzierungsform:

KfW

BAFA

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  • Tilgungszuschuss der KfW zum KfW-Effizienzhaus70

  • Zinsgünstige Kredite der KfW

  • Förderung des BAFA für effiziente Wärme- pumpem


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Zutreffende Auszügen aus den KfW-Programmen und der BAFA-Richtlinie

Es werden auf Grundlage der geltenden Energieeinspar-verordnung (EnEV2009) fünf unterschiedliche Niveaus gefördert:

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Förderungen

Tilgungszuschüsse

Einzel-Maßnahmen

  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 85
  • KfW-Effizienzhaus 100
  • KfW-Effizienzhaus 115

Erläuterungen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienz-häusern finden Sie in der Anlage "technische Mindestanforderungen" zu diesem Merkblatt.

Bei Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus Niveaus werden Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt (jeweils in % des Zusagebetrages):

  • KfW-Effizienzhaus 55 - 12,5 %
  • KfW-Effizienzhaus 70 - 10,0 %
  • KfW-Effizienzhaus 85 - 7,5 %
  • KfW-Effizienzhaus 100 - 5,0 %
  • KfW-Effizienzhaus 115 - 2,5 %

Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:

  • Wärmedämmung von Wänden,
  • Wärmedämmung von Dachflächen,
  • Wärmedämmung von Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster,
  • Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Austausch der Heizung einschließ- lich Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A und ggf. einer hoch effizienten Zirkula-tionspumpe.

Die technischen Mindestanforderungen an die Maßnahmen sind der Anlage dieses Merkblattes zu entnehmen.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination des KfW-Darlehens mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de. Im Falle der Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination" ist die gleichzeitige Inanspruchnahme eines KfW-Kredites aus diesem Programm (Programmnummer 152) und eines Zuschusses des BAFA im Rahmen des Marktanreizprogramms für dieselbe Heizungskomponente nicht möglich.

Die Kombination mit der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren (Programmnummer 430) für dasselbe Vorhaben ist ebenfalls nicht möglich.

Die Kombination mit "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programmnummer 431) ist möglich.

Für im vorliegenden Programm geförderte Maßnahmen ist eine steuerliche Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ausge-schlossen.

 

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10 Allgemeine Vorschriften für die Förderung von effizienten Wärmepumpen

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Für Wärmepumpen gelten höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen

  • Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen
  • Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser / Wasser-Wärmepumpen sowie Sole / Wasser-Wärmepumpen
  • Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen

12.3 Effiziente Wärmepumpen

Die Errichtung von effizienten Wärmepumpen für die Warmwasser-bereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes:

12.3.1 Basisförderung

Die Basisförderung beträgt für Wärmepumpenanlagen mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft/Wasserwärmepumpen in Wohngebäuden 20 € je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 20 € je Quadratmeter beheizter Nutzfläche.

Für elektrisch betriebene Luft/Wasserwärmepumpen beträgt die Förderung 10 € je Quadratmeter beheizter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 10 € je Quadratmeter beheizter Nutzfläche.

Für die Basisförderung von Wärmepumpenanlagen mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft/Wasser- wärmepumpen gelten die folgenden Höchstförder- beträge:

Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden

  • mit einer Wohneinheit höchstens 2 400 €,
  • mit 2 Wohneinheiten höchstens 3 600 €,
  • mit 3 Wohneinheiten höchstens 4 800 €,
  • mit 4 Wohneinheiten höchstens 5 400 €,
  • mit 5 Wohneinheiten höchstens 6 000 €.

Die aufgezeigten Förderbeispiele erheben NICHT den Ansruch der Vollständigkeit. Trotz sei gesagt, dass die Suche nach weiteren Fördermöglichkeiten, die Subsummierung des Vorhabens unter diese weiteren Fördermöglichkeiten sehr zeitintensiv sind.

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Die Förderungen der KfW (Effizienz-Haus) und des BAFA reduzieren die Kreditsumme erheblich

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Brutto-Kreditsumme

125.000,00

minus Förderung BAFA Effiziente Wärmepumpen Basis-Förderung*

-3.500,00

minus 10,0 % der Kreditsumme KfW von 121.500,00 € für KfW Effizienzhaus < 70,0 kWh/m2 (Tilgungszuschuss)

-12.150,00

Netto-Kreditsumme

109.350,00

* 2 Wohnungen à 140,0 m2, eine Wohnung à 70,0 m2, Premium Luft-Wärmepumpe: Förderung 10,00 €/m2

Zusätzliche Förderungen sind möglich.

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Möglicher Kreditrahmen

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Wir haben einen jährlichen Energiekosten-Einspargewinn von 6.740,95 € erarbeitet (104.884 kWh Erdgas x 0,078 €/kWh minus 7.600 kWh x 0,19 €/kWh Strom-Mix) = (8.180,95 € minus 1.440,00 €) = 6.740,95 €/Jahr.

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Daraus ergibt sich bei 2,75 % Zinsen:

  • für eine Laufzeit von 10 Jahren - 66.010,18 €

  • für eine Laufzeit von 15 Jahren - 92.877,18 €

  • für eine Laufzeit von 20 Jahren - 116.336,21 €

Somit beträgt die Laufzeit des Kredites, der alleine aus den Energiekosten-Einsparungen gespeist wird, und alle Maßnahmen finanziert, auf

ca. 19,81 Jahre

Nochmals muss gesagt werden, dass diese Arbeit einer Nivelierung bedarf bezüglich der real durchzuführenden Sanierungsarbeiten, der Ausschöpfung noch weiterer Fördermöglichkeiten. Aber diese Arbeit würde den Rahmen sprängen. Eine Vollständigkeit kann nicht vorausgesetzt werden. Auch könnten noch Korrekturen notwendig sein.

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Es wurde hier nur der Beweis geführt, dass mit einer Premium Wärmepumpe und dem Energiekosten-Einspargewinn die anderen Maßnahmen der Isolierung finanziert werden können, ohne eigenes Kapital einsetzen zu müssen.

 

Dahinter steht auch das Vorsichtsprinzip, eventuelle Rücklagen nur für plötzlich notwendige Maßnahmen einsetzen zu müssen.

 

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