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Beratungskosten nach HOAI, transparent + in Stufen. Permanente Kosten-Nutzen-Abwägung
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Wie viel kostet eine Beratung? |
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Die Kosten einer Beratung
müssen sich über die Qualität und über die höhere Effizienz amortisieren.
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Privatpersonen
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Größere Projekte wie Gewerbe, Hotels u.a.
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Bei Privatpersonen, bei denen nur ein hohes Planungsvolumen zum optimalen Erfolg führt und sind hohe behördliche Hürden (Dokumentationspflicht, Pflichtenheft) zu überwinden, wird auch hier nach HOAI abgerechnet.
Bei kleineren Projekten wird ein Festpreis vor Beginn der Arbeit genannt. Sollte der Auftrag dann doch zu einem großen Auftrag mutieren, sieht der Auftraggeber unseren Aufwand und es wird zu einer ausgewogenen Nachfor-derung kommen.
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Steht ein Kunde fachlich abseits von unserem geballten Fachwissen, erstellen wir kostenlos ein grobes Angebot. Haben wir dann durch eine redliche Argumentation den Kunden von unserer Lösung überzeugen können, wird die gesamte Beratung nach HOAI (Honorar-Ordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet. Werden vom Lieferanten Rabatte eingräumt, kürzen diese in voller Höhe unser Honorar.
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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
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HOAI §§ 15ff: Leistungsbild Gebäudeberechnung Technische Anlagen Ingenieur-Honorar
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HOAI: Projekt: (MUSTER) Heizungsumstellung Fernwärme auf Premium Wärmepumpen
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Beispiel-Bausumme (Anlagen und Montage/Inbetriebnahme) ohne Nebenkosten* in €
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117.647,06
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Gewichtung
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| Beispiel-Bausumme 117.647,06 € Netto ohne MwSt., weil 8,5 % gleich 10.000,00 € Honorarsumme betragen und somit die Prozentsätze und Einzelbeträge einfacher darstellbar sind. |
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% |
add. % |
Beträge |
add. Beträge |
add. Beträge |
50,0%/50,0%
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L-Phasen 1-9 |
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€ |
€ |
€ |
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Gesamthonorar Ingenieur: 8,50 % der Anlagensumme
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8,50
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10.000,00
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| Leistgs-Phase |
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| 1. |
Grundlagenermittlung |
3,00 |
3,00 |
300,00 |
300,00 |
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5,56 |
| 2. |
Vorplanung |
7,00 |
10,00 |
700,00 |
1.000,00 |
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12,96 |
| 3. |
Entwurfsplanung |
11,00 |
21,00 |
1.100,00 |
2.100,00 |
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20,35 |
| 4. |
Genehmigungsplanung |
6,00 |
27,00 |
600,00 |
2.700,00 |
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11,13 |
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Summe Leistungsphasen 1-4
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27,00
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2.700,00
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50,00
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| 5. |
Ausführungsplanung |
25,00 |
25,00 |
2.500,00 |
2.500,00 |
5.200,00 |
17,12 |
| 6. |
Vorbereitung der Vergabe der Gewerke |
10,00 |
35,00 |
1.000,00 |
3.500,00 |
6.200,00 |
6,50 |
| 7. |
Mitwirkung bei der Vergabe der Gewerke
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4,00 |
39,00 |
400,00 |
3.900,00 |
6.600,00 |
2,60 |
| 8. |
Objektüberwachung |
31,00 |
70,00 |
3.100,00 |
7.000,00 |
9.700,00 |
20,15 |
| 9. |
Objektbetreuung und Dokumentation |
3,00 |
73,00 |
300,00 |
7.300,00 |
10.000,00 |
3,36 |
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Summe Leistungsphasen 5-9
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73,00
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7.300,00
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50,00
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Summe gesamt
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100,00
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10.000,00
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100,00
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| Quelle: Locher/Koeble/Frik: Kommentar zur HOAI mit einer Einführung in das Recht der Architekten und Ingenieure - 10. Auflage 2010, Werner-Verlag GmbH, Düsseldorf 2010, ISB N 3-8041-4091-2 |
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Die Plaungskosten sind Vorauszahlungen für die Planungsarbeiten, weil zwischen Planungsaufwand und Realisierungszeitpunkt eine große Zeitspanne liegen kann, die der Planer nicht überbrücken kann. Wird für die Ausführung ebenfalls der Planer beauftragt, werden die Planungskosten im Ausführungsvolumen verrechnet (kalkulatorisch: In der Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreisen enthalten).
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Bei sehr hohem Planungsaufwand bleibt es den Vertragsparteien freigestellt, die Gewichtung der Leistungsphasen 1-4 gegenüber den Leistungsphasen 5-9 stärker zu gewichten. Gewichtung nach HOAI 27,0 % zu 73,0 %. Verhandelbar ist auch eine hälftige Gewichtung.
Allen möglichen zukünftigen Auftraggebern rufen wir die kurzen Ausführungen über Haftung und Gewährleistung in Erinnerung.
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* § 7 Nebenkosten
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"(1) Die bei der Ausführung des Auftrages entstehenden Auslagen (Nebenkosten) des Auftragnehmers können, soweit sie erforderlich sind, abzüglich der nach § 15 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern neben den Honoraren dieser Verordnung berechnet werden. Die Vertragsparteien können bei Auftragserteilung schriftlich vereinbaren, daß abweichend von Satz 1 eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen ist."
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(2) Aufzählung von Nebenkosten
"(3) Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Sie sind nach Einzelnachweis abzurechnen, sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung schriftlich vereinbart worden ist."
Eine Nebenkosten-Pauschale von 5& auf das Honorar ist üblich und angemessen.
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| Im September 2010 |
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